AGB der Klimawerkstatt GmbH für Beratungs-, Audit- und Managementsystemleistungen sowie die Klimawerkstatt-Datenbank.
Gültig ab 1. Oktober 2026 · AGB-KW/2
Die Klimawerkstatt GmbH (FN 318929 p, Landesgericht Salzburg), Innerwall 8, 5164 Seeham, ist Rechtsnachfolgerin der EFG Umwelt- und Klimawerkstatt GmbH (Umfirmierung). Diese AGB ersetzen die AGB vom 05.04.2024 und gelten für alle ab dem 01.10.2026 abgeschlossenen oder weiterlaufenden Vertragsverhältnisse. Laufende Verträge mit Kunden der Klimawerkstatt GmbH bleiben unverändert aufrecht.
Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3
Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
Punkt 2Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
2.1
Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
2.2
Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
2.3
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer (Unternehmensberater) anbietet.
Punkt 3Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
3.1
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2
Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
3.3
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
3.4
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) von dieser informiert werden.
Punkt 4Sicherung der Unabhängigkeit
4.1
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.2
Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
Punkt 5Berichterstattung / Berichtspflicht
5.1
Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
5.2
Den Schlussbericht – soweit dieser Bestandteil der jeweiligen Vereinbarung ist – erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d. h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.
5.3
Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
Punkt 6Schutz des geistigen Eigentums / Klimawerkstatt-Datenbank
6.1
Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Unternehmensberater). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
6.2
Sämtliche Rechte an der Webapplikation „Klimawerkstatt-Datenbank“ (Software, Datenbankstruktur, Vorlagen, Auswertungen, Texte und Gestaltung) stehen ausschließlich dem Auftragnehmer zu. Der Auftraggeber erhält ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertragsverhältnisses und für die Zwecke seines Unternehmens.
6.3
Die Klimawerkstatt GmbH stellt ihren Kunden im Rahmen der Beratung die Webapplikation „Klimawerkstatt-Datenbank“ (abrufbar unter datenbank.klimawerkstatt.at) zur Verfügung. Die Klimawerkstatt-Datenbank wurde von der Klimawerkstatt GmbH entwickelt, wird ausschließlich von ihr betrieben und läuft auf einem von ihr angemieteten Server in einem Rechenzentrum innerhalb der Europäischen Union. Der Auftraggeber und die von ihm benannten, persönlich angemeldeten Benutzer arbeiten ausschließlich auf der Betriebsebene der Klimawerkstatt-Datenbank und sehen nur die Daten des eigenen Betriebs. Die übergeordneten Ebenen (Mandanten- und Verwaltungsebene), auf denen die Klimawerkstatt GmbH die Betreuung, Auswertung und Verwaltung durchführt, sind ausschließlich der Klimawerkstatt GmbH vorbehalten. Die Daten verschiedener Kunden sind technisch voneinander getrennt.
6.4
Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
Punkt 7Gewährleistung
7.1
Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.
7.2
Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
Punkt 8Haftung / Schadenersatz
8.1
Eine Haftung der Klimawerkstatt GmbH gegenüber Kunden beschränkt sich auf jene Fälle, in denen ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von vertraglichen Pflichten nachgewiesen wird. Eine Haftung ist zudem der Höhe nach mit dem tatsächlich zustehenden Fixhonorar beschränkt.
8.2
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei internen Audits und externen Audits (Begutachtungen) gemäß EMAS-VO, ISO 14001, ISO 9001 oder ISO 45001 sowie bei allen anderen Unternehmensbeurteilungen nur der jeweils gegenwärtige Zustand eines Betriebes anhand von Aufzeichnungen und/oder Begehungen des Betriebes geprüft werden kann und keine tiefergehende technische Überprüfung möglich ist, sodass keine sicherheits- oder umweltrelevanten Aussagen über die Vermeidung zukünftiger Un- oder Notfälle daraus getroffen werden können. Für die Richtigkeit oder sonstige Beschaffenheit der vom Kunden beigestellten Aufzeichnungen kann von der Klimawerkstatt GmbH keine Gewähr oder Haftung übernommen werden.
8.3
Weiters nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass Beratungs- und Auditaufträge nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt werden, aber keine Erfolgsgarantie beinhalten. Für die Rechtmäßigkeit von Beauftragungen für Begutachtungs- bzw. Auditaufträge ist die beauftragte Zertifizierungsgesellschaft verantwortlich, sodass eventuell daraus resultierende Verwaltungsstrafen nicht an die Klimawerkstatt GmbH überwälzt werden können.
8.4
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
8.5
Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
8.6
Sofern der Auftragnehmer (Unternehmensberater) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (Unternehmensberater) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
8.7
Ergebnisse der KI-Funktionen der Klimawerkstatt-Datenbank (siehe Punkt 10) sind stets unverbindliche Vorschläge. Sie werden dem Benutzer zur Prüfung vorgelegt und erst durch dessen ausdrückliche Übernahme in die Klimawerkstatt-Datenbank gespeichert. Es finden keine ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhenden Entscheidungen im Sinne des Art. 22 DSGVO statt. Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der übernommenen Inhalte liegt beim Auftraggeber bzw. beim jeweils handelnden Benutzer.
8.8
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass KI-Systeme fehlerhafte, unvollständige oder ungeeignete Vorschläge liefern können. Die Klimawerkstatt GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit von KI-generierten Vorschlägen; die Haftung richtet sich nach Punkt 8.1. Eine Haftung für Schäden aus der ungeprüften Übernahme von KI-Vorschlägen ist ausgeschlossen. Weitere Haftungsregelungen zur Klimawerkstatt-Datenbank enthält der jeweilige Auftragsverarbeitungsvertrag.
Punkt 9Geheimhaltung / Datenschutz
9.1
Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2
Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren, soweit dies nicht unter die untenstehenden vereinbarten Datenschutzvereinbarungen fällt.
9.3
Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4
Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5
Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und auch an Dritte, soweit diese laut Informationspflicht nach DSGVO den betroffenen Personen zugänglich gemacht wurden, weiterzugeben. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne der DSGVO, getroffen worden sind.
9.6
Der Informationspflicht gemäß Art. 13 DSGVO kommt die Klimawerkstatt GmbH durch Veröffentlichung der geforderten Information auf ihrer Homepage www.klimawerkstatt.at und durch Vorlage des entsprechenden Textes bei Angebotslegung/Vertragsabschluss nach.
9.7
Die Klimawerkstatt GmbH erfüllt auch alle anderen Verpflichtungen nach DSGVO und respektiert daher alle damit verbundenen Rechte der Personen, deren personenbezogene Daten von der Klimawerkstatt GmbH verarbeitet werden.
9.8
Für die KI-Funktionen der Klimawerkstatt-Datenbank (siehe Punkt 10) bedient sich die Klimawerkstatt GmbH eines professionellen KI-Dienstleisters im Rahmen von Vertragsbedingungen für Geschäftskunden. Dieser Dienstleister ist vertraglich verpflichtet, die übergebenen Inhalte ausschließlich zur Erbringung der Leistung zu verwenden, sie nicht für das Training oder die Verbesserung von KI-Modellen zu nutzen und sie nicht für eigene oder Werbezwecke zu speichern. Beim KI-Dienstleister wird kein dauerhafter Datenbestand geführt; sämtliche Daten des Auftraggebers verbleiben dauerhaft ausschließlich in der Klimawerkstatt-Datenbank. Der KI-Dienstleister wird als Sub-Auftragsverarbeiter im Auftragsverarbeitungsvertrag ausgewiesen.
9.9
Der Auftraggeber verpflichtet sich, in KI-Funktionen keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO), keine Bank- oder Sozialversicherungsdaten und keine Daten Dritter ohne entsprechende Rechtsgrundlage einzugeben oder hochzuladen. Die Verarbeitung der betrieblichen Daten des Auftraggebers in der Klimawerkstatt-Datenbank erfolgt im Übrigen nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrages.
Punkt 10Klimawerkstatt-Datenbank und Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
10.1
Die Klimawerkstatt-Datenbank (Punkt 6.3) enthält Funktionen, die auf Künstlicher Intelligenz (KI) beruhen. Dem Auftraggeber stehen auf der Betriebsebene die unterstützte Erfassung von Belegen und Prüfprotokollen, der Abgleich von Arbeitsstofflisten sowie die Hilfe-Funktion (Fragen zur Bedienung) zur Verfügung. Die Klimawerkstatt GmbH nutzt auf der ihr vorbehaltenen Mandantenebene zusätzlich KI-gestützte Auswertungen, Textvorschläge und die Übernahme von Fragebögen und Vorlagen; soweit dabei Daten des Auftraggebers verarbeitet werden, gelten die Punkte 8.7, 8.8, 9.8, 9.9 und 10 ebenso.
10.2
Die KI-Funktionen sind ausschließlich in die Klimawerkstatt-Datenbank eingebettet (geschlossene Anwendung). Es handelt sich um keine öffentlich zugängliche oder offene KI-Anwendung; es wird kein frei zugänglicher Chatbot betrieben, und Dritte haben keinen Zugriff auf die KI-Funktionen oder deren Ergebnisse.
10.3
KI-Funktionen werden ausschließlich auf ausdrückliche Handlung eines angemeldeten Benutzers ausgelöst (z. B. Hochladen eines Belegs und Betätigen der Schaltfläche zur KI-Erkennung) – auf der Betriebsebene durch den Auftraggeber, auf der Mandantenebene durch Mitarbeiter der Klimawerkstatt GmbH. Sie laufen niemals automatisch im Hintergrund beim Öffnen oder Speichern einer Maske. Für jeden Vorgang werden nur jene Daten an die KI übergeben, die für diesen Vorgang erforderlich sind (z. B. der jeweils hochgeladene Beleg oder der zu beurteilende Text), niemals der gesamte Datenbestand.
10.4
Die Klimawerkstatt GmbH beachtet die Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung). Die KI-Funktionen der Klimawerkstatt-Datenbank dienen ausschließlich der Unterstützung von Erfassung, Auswertung und Textgestaltung im betrieblichen Umwelt- und Qualitätsmanagement und stellen kein Hochrisiko-KI-System dar. Benutzer werden in der Anwendung darauf hingewiesen, wenn Inhalte mit KI-Unterstützung erzeugt wurden.
10.5
Die KI-Funktionen sind eine ergänzende Leistung ohne Zusicherung dauerhafter Verfügbarkeit. Die Klimawerkstatt GmbH ist berechtigt, den KI-Dienstleister oder das eingesetzte KI-Modell zu wechseln oder KI-Funktionen einzustellen; ein Wechsel des KI-Dienstleisters wird dem Auftraggeber nach den Regeln des Auftragsverarbeitungsvertrages angezeigt. Die übrigen Funktionen der Klimawerkstatt-Datenbank bleiben davon unberührt.
10.6
Die Klimawerkstatt GmbH führt tägliche, verschlüsselte Sicherungen des gesamten Datenbestandes der Klimawerkstatt-Datenbank durch und überträgt Daten ausschließlich verschlüsselt (HTTPS). Die technischen Voraussetzungen zur Nutzung (aktueller Internet-Browser, Internet-Zugang) hat der Auftraggeber auf eigene Kosten bereitzustellen.
Punkt 11Honorar
11.1
Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater). Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.
11.2
Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
11.3
Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
11.4
Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater), so behält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
11.5
Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer (Unternehmensberater) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
Punkt 12Elektronische Rechnungslegung
12.1
Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich einverstanden.
Punkt 13Dauer des Vertrages
13.1
Je nach Vertragsgestaltung endet das Vertragsverhältnis mit dem Abschluss des definierten Projekts bzw. im Falle eines auf unbestimmte Dauer vereinbarten Betreuungsverhältnisses mit der Kündigung durch eine der beiden Vertragsparteien. Die Kündigungsfrist beträgt beidseitig drei Monate.
13.2
Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
Punkt 14Schlussbestimmungen
14.1
Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
14.2
Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
14.3
Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters).
14.4
Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung wird die ausschließliche Zuständigkeit des für 5020 Salzburg sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.
14.5
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder Teile hiervon unwirksam oder nichtig sein, so führt dies nicht zum gänzlichen Entfall dieser Bestimmung(en), sondern es gelten dann jene Bestimmungen als vereinbart, welche rechtswirksam bzw. gesetzlich zulässig sind und dem Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen sowie der Absicht der Parteien am nächsten kommen. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.
14.6
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Ansprüche der Klimawerkstatt GmbH oder einem der Gesellschafter gerichtlich oder außergerichtlich aufzurechnen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen.
Seeham, 01.10.2026
DI Sebastian Pawlowski
Geschäftsführung Klimawerkstatt GmbH
Klimawerkstatt GmbH · Innerwall 8, 5164 Seeham · FN 318929 p, LG Salzburg · UID ATU64578745 · info.efg@klimawerkstatt.at — Gültig ab 1. Oktober 2026. Siehe auch Datenschutz und Impressum.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der Klimawerkstatt GmbH für Beratungs-, Audit- und Managementsystemleistungen sowie die Klimawerkstatt-Datenbank.
Gültig ab 1. Oktober 2026 · AGB-KW/2
Die Klimawerkstatt GmbH (FN 318929 p, Landesgericht Salzburg), Innerwall 8, 5164 Seeham, ist Rechtsnachfolgerin der EFG Umwelt- und Klimawerkstatt GmbH (Umfirmierung). Diese AGB ersetzen die AGB vom 05.04.2024 und gelten für alle ab dem 01.10.2026 abgeschlossenen oder weiterlaufenden Vertragsverhältnisse. Laufende Verträge mit Kunden der Klimawerkstatt GmbH bleiben unverändert aufrecht.
Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3
Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
Punkt 2Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
2.1
Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
2.2
Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
2.3
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer (Unternehmensberater) anbietet.
Punkt 3Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
3.1
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2
Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
3.3
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
3.4
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) von dieser informiert werden.
Punkt 4Sicherung der Unabhängigkeit
4.1
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.2
Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
Punkt 5Berichterstattung / Berichtspflicht
5.1
Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
5.2
Den Schlussbericht – soweit dieser Bestandteil der jeweiligen Vereinbarung ist – erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d. h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.
5.3
Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
Punkt 6Schutz des geistigen Eigentums / Klimawerkstatt-Datenbank
6.1
Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Unternehmensberater). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
6.2
Sämtliche Rechte an der Webapplikation „Klimawerkstatt-Datenbank“ (Software, Datenbankstruktur, Vorlagen, Auswertungen, Texte und Gestaltung) stehen ausschließlich dem Auftragnehmer zu. Der Auftraggeber erhält ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertragsverhältnisses und für die Zwecke seines Unternehmens.
6.3
Die Klimawerkstatt GmbH stellt ihren Kunden im Rahmen der Beratung die Webapplikation „Klimawerkstatt-Datenbank“ (abrufbar unter datenbank.klimawerkstatt.at) zur Verfügung. Die Klimawerkstatt-Datenbank wurde von der Klimawerkstatt GmbH entwickelt, wird ausschließlich von ihr betrieben und läuft auf einem von ihr angemieteten Server in einem Rechenzentrum innerhalb der Europäischen Union. Der Auftraggeber und die von ihm benannten, persönlich angemeldeten Benutzer arbeiten ausschließlich auf der Betriebsebene der Klimawerkstatt-Datenbank und sehen nur die Daten des eigenen Betriebs. Die übergeordneten Ebenen (Mandanten- und Verwaltungsebene), auf denen die Klimawerkstatt GmbH die Betreuung, Auswertung und Verwaltung durchführt, sind ausschließlich der Klimawerkstatt GmbH vorbehalten. Die Daten verschiedener Kunden sind technisch voneinander getrennt.
6.4
Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
Punkt 7Gewährleistung
7.1
Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.
7.2
Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
Punkt 8Haftung / Schadenersatz
8.1
Eine Haftung der Klimawerkstatt GmbH gegenüber Kunden beschränkt sich auf jene Fälle, in denen ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von vertraglichen Pflichten nachgewiesen wird. Eine Haftung ist zudem der Höhe nach mit dem tatsächlich zustehenden Fixhonorar beschränkt.
8.2
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei internen Audits und externen Audits (Begutachtungen) gemäß EMAS-VO, ISO 14001, ISO 9001 oder ISO 45001 sowie bei allen anderen Unternehmensbeurteilungen nur der jeweils gegenwärtige Zustand eines Betriebes anhand von Aufzeichnungen und/oder Begehungen des Betriebes geprüft werden kann und keine tiefergehende technische Überprüfung möglich ist, sodass keine sicherheits- oder umweltrelevanten Aussagen über die Vermeidung zukünftiger Un- oder Notfälle daraus getroffen werden können. Für die Richtigkeit oder sonstige Beschaffenheit der vom Kunden beigestellten Aufzeichnungen kann von der Klimawerkstatt GmbH keine Gewähr oder Haftung übernommen werden.
8.3
Weiters nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass Beratungs- und Auditaufträge nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt werden, aber keine Erfolgsgarantie beinhalten. Für die Rechtmäßigkeit von Beauftragungen für Begutachtungs- bzw. Auditaufträge ist die beauftragte Zertifizierungsgesellschaft verantwortlich, sodass eventuell daraus resultierende Verwaltungsstrafen nicht an die Klimawerkstatt GmbH überwälzt werden können.
8.4
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
8.5
Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
8.6
Sofern der Auftragnehmer (Unternehmensberater) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (Unternehmensberater) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
8.7
Ergebnisse der KI-Funktionen der Klimawerkstatt-Datenbank (siehe Punkt 10) sind stets unverbindliche Vorschläge. Sie werden dem Benutzer zur Prüfung vorgelegt und erst durch dessen ausdrückliche Übernahme in die Klimawerkstatt-Datenbank gespeichert. Es finden keine ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhenden Entscheidungen im Sinne des Art. 22 DSGVO statt. Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der übernommenen Inhalte liegt beim Auftraggeber bzw. beim jeweils handelnden Benutzer.
8.8
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass KI-Systeme fehlerhafte, unvollständige oder ungeeignete Vorschläge liefern können. Die Klimawerkstatt GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit von KI-generierten Vorschlägen; die Haftung richtet sich nach Punkt 8.1. Eine Haftung für Schäden aus der ungeprüften Übernahme von KI-Vorschlägen ist ausgeschlossen. Weitere Haftungsregelungen zur Klimawerkstatt-Datenbank enthält der jeweilige Auftragsverarbeitungsvertrag.
Punkt 9Geheimhaltung / Datenschutz
9.1
Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2
Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren, soweit dies nicht unter die untenstehenden vereinbarten Datenschutzvereinbarungen fällt.
9.3
Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4
Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5
Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und auch an Dritte, soweit diese laut Informationspflicht nach DSGVO den betroffenen Personen zugänglich gemacht wurden, weiterzugeben. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne der DSGVO, getroffen worden sind.
9.6
Der Informationspflicht gemäß Art. 13 DSGVO kommt die Klimawerkstatt GmbH durch Veröffentlichung der geforderten Information auf ihrer Homepage www.klimawerkstatt.at und durch Vorlage des entsprechenden Textes bei Angebotslegung/Vertragsabschluss nach.
9.7
Die Klimawerkstatt GmbH erfüllt auch alle anderen Verpflichtungen nach DSGVO und respektiert daher alle damit verbundenen Rechte der Personen, deren personenbezogene Daten von der Klimawerkstatt GmbH verarbeitet werden.
9.8
Für die KI-Funktionen der Klimawerkstatt-Datenbank (siehe Punkt 10) bedient sich die Klimawerkstatt GmbH eines professionellen KI-Dienstleisters im Rahmen von Vertragsbedingungen für Geschäftskunden. Dieser Dienstleister ist vertraglich verpflichtet, die übergebenen Inhalte ausschließlich zur Erbringung der Leistung zu verwenden, sie nicht für das Training oder die Verbesserung von KI-Modellen zu nutzen und sie nicht für eigene oder Werbezwecke zu speichern. Beim KI-Dienstleister wird kein dauerhafter Datenbestand geführt; sämtliche Daten des Auftraggebers verbleiben dauerhaft ausschließlich in der Klimawerkstatt-Datenbank. Der KI-Dienstleister wird als Sub-Auftragsverarbeiter im Auftragsverarbeitungsvertrag ausgewiesen.
9.9
Der Auftraggeber verpflichtet sich, in KI-Funktionen keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO), keine Bank- oder Sozialversicherungsdaten und keine Daten Dritter ohne entsprechende Rechtsgrundlage einzugeben oder hochzuladen. Die Verarbeitung der betrieblichen Daten des Auftraggebers in der Klimawerkstatt-Datenbank erfolgt im Übrigen nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrages.
Punkt 10Klimawerkstatt-Datenbank und Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
10.1
Die Klimawerkstatt-Datenbank (Punkt 6.3) enthält Funktionen, die auf Künstlicher Intelligenz (KI) beruhen. Dem Auftraggeber stehen auf der Betriebsebene die unterstützte Erfassung von Belegen und Prüfprotokollen, der Abgleich von Arbeitsstofflisten sowie die Hilfe-Funktion (Fragen zur Bedienung) zur Verfügung. Die Klimawerkstatt GmbH nutzt auf der ihr vorbehaltenen Mandantenebene zusätzlich KI-gestützte Auswertungen, Textvorschläge und die Übernahme von Fragebögen und Vorlagen; soweit dabei Daten des Auftraggebers verarbeitet werden, gelten die Punkte 8.7, 8.8, 9.8, 9.9 und 10 ebenso.
10.2
Die KI-Funktionen sind ausschließlich in die Klimawerkstatt-Datenbank eingebettet (geschlossene Anwendung). Es handelt sich um keine öffentlich zugängliche oder offene KI-Anwendung; es wird kein frei zugänglicher Chatbot betrieben, und Dritte haben keinen Zugriff auf die KI-Funktionen oder deren Ergebnisse.
10.3
KI-Funktionen werden ausschließlich auf ausdrückliche Handlung eines angemeldeten Benutzers ausgelöst (z. B. Hochladen eines Belegs und Betätigen der Schaltfläche zur KI-Erkennung) – auf der Betriebsebene durch den Auftraggeber, auf der Mandantenebene durch Mitarbeiter der Klimawerkstatt GmbH. Sie laufen niemals automatisch im Hintergrund beim Öffnen oder Speichern einer Maske. Für jeden Vorgang werden nur jene Daten an die KI übergeben, die für diesen Vorgang erforderlich sind (z. B. der jeweils hochgeladene Beleg oder der zu beurteilende Text), niemals der gesamte Datenbestand.
10.4
Die Klimawerkstatt GmbH beachtet die Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung). Die KI-Funktionen der Klimawerkstatt-Datenbank dienen ausschließlich der Unterstützung von Erfassung, Auswertung und Textgestaltung im betrieblichen Umwelt- und Qualitätsmanagement und stellen kein Hochrisiko-KI-System dar. Benutzer werden in der Anwendung darauf hingewiesen, wenn Inhalte mit KI-Unterstützung erzeugt wurden.
10.5
Die KI-Funktionen sind eine ergänzende Leistung ohne Zusicherung dauerhafter Verfügbarkeit. Die Klimawerkstatt GmbH ist berechtigt, den KI-Dienstleister oder das eingesetzte KI-Modell zu wechseln oder KI-Funktionen einzustellen; ein Wechsel des KI-Dienstleisters wird dem Auftraggeber nach den Regeln des Auftragsverarbeitungsvertrages angezeigt. Die übrigen Funktionen der Klimawerkstatt-Datenbank bleiben davon unberührt.
10.6
Die Klimawerkstatt GmbH führt tägliche, verschlüsselte Sicherungen des gesamten Datenbestandes der Klimawerkstatt-Datenbank durch und überträgt Daten ausschließlich verschlüsselt (HTTPS). Die technischen Voraussetzungen zur Nutzung (aktueller Internet-Browser, Internet-Zugang) hat der Auftraggeber auf eigene Kosten bereitzustellen.
Punkt 11Honorar
11.1
Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater). Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.
11.2
Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
11.3
Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
11.4
Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater), so behält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
11.5
Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer (Unternehmensberater) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
Punkt 12Elektronische Rechnungslegung
12.1
Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich einverstanden.
Punkt 13Dauer des Vertrages
13.1
Je nach Vertragsgestaltung endet das Vertragsverhältnis mit dem Abschluss des definierten Projekts bzw. im Falle eines auf unbestimmte Dauer vereinbarten Betreuungsverhältnisses mit der Kündigung durch eine der beiden Vertragsparteien. Die Kündigungsfrist beträgt beidseitig drei Monate.
13.2
Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
Punkt 14Schlussbestimmungen
14.1
Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
14.2
Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
14.3
Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters).
14.4
Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung wird die ausschließliche Zuständigkeit des für 5020 Salzburg sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.
14.5
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder Teile hiervon unwirksam oder nichtig sein, so führt dies nicht zum gänzlichen Entfall dieser Bestimmung(en), sondern es gelten dann jene Bestimmungen als vereinbart, welche rechtswirksam bzw. gesetzlich zulässig sind und dem Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen sowie der Absicht der Parteien am nächsten kommen. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.
14.6
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Ansprüche der Klimawerkstatt GmbH oder einem der Gesellschafter gerichtlich oder außergerichtlich aufzurechnen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen.
Seeham, 01.10.2026
DI Sebastian Pawlowski
Geschäftsführung Klimawerkstatt GmbH
Klimawerkstatt GmbH · Innerwall 8, 5164 Seeham · FN 318929 p, LG Salzburg · UID ATU64578745 · info.efg@klimawerkstatt.at — Gültig ab 1. Oktober 2026. Siehe auch Datenschutz und Impressum.
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